Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen von BayernStift
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Erläuterungen zum Bewertungssystem - Pflegeheim
Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzen Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer für eine Bewertungssystematik entschieden. Noten kennt jeder aus seiner eigenen Erfahrung. Jeder weiß, was eine Eins oer eine Fünf bedeutet.
Die Basis für die Pflegenoten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sowie gleichwertige Prüfungen. Diese Noten setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ermittelt werden.
Die Gesamtnote in der stationären Pflege wird aus 64 Einzelkriterien gebildet, die vier Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich "Pflege und medizinische Betreuung". Aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Außerdem werden die Ergebnisse der Themen "Umgang mit demenzkranken Bewohnern" (10 Kriterien), die "Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung" (10 Kriterien) sowie "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" (9 Kriterien) erfasst.
Jedes Kriterium wird mit Punkten auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet. Pro Bereich wird aus diesen Punkten ein Mittelwert gebildet. Dieser ergibt eine bestimmte Note. Die Gesamtnote wird ermittelt, indem der Mittelwert der Punkte für die Kriterien 1 bis 64 errechnet und diesem eine Note zugeordnet wird.
Der Qualitätsbereich „Befragung der Bewohner“ (18 Kriterien) fließt nicht in die Gesamtnote ein. Er wird separat als Bereichsergebnis ausgewiesen.
Um die Gesamtnote richtig einordnen zu können, wird hierzu auch ein Landesdurchschnitt in dem Bundesland ermittelt.
Gesamtbewertung
Für die Qualitätsbereiche 1 bis 4 wird als Gesamtbewertung das arithmetische Mittel der Bewertungen der Kriterien 1 bis 64 ausgewiesen. Sofern Kriterien nicht zutreffen und daher nicht bewertet werden, gehen sie in die Berechnung der Gesamtbewertung nicht mit ein.
Die Note für die Bewohnerbefragung wird separat ausgewiesen und geht nicht in die Gesamtnote mit ein.
Um die Gesamtnote richtig einordnen zu können, wird hierzu auch ein Landesdurchschnitt in dem Bundesland ermittelt.
MDK-Prüfung
Definition MDK-Prüfung:
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen durchzuführen.
Die Landesverbände der Pflegekassen veranlassen in jeder zugelassenen Pflegeinrichtungen bis zum 31. Dezember 2010 mindestens einmal eine Qualitätsprüfung.
Ab dem Jahr 2011 werden jährlich Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen durchgeführt.
Prüfinstitution: MDK Bayern
Qualitätsbereich 1:
Pflege und medizinische Versorgung
Qualitätsbereich 2
Umgang mit demenzkranken Bewohnern
Qualitätsbereich 3:
Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
Qualitätsbereich 4:
Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft
und Hygiene
Qualitätsbereich 5:
Befragung der Bewohner
Gesamtbewertung:









